Turmventilator 90 cm - weiß
Sag dem schweißtreibenden Sommerwetter den Kampf an mit dem leistungsfähigen Turmventilator von tectake. Am Touch-Bedienfeld können drei verschiedene Windprogramme, drei Geschwindigkeitsstufen sowie die Timer- und Drehfunktion eingestellt werden. Dank des geringen Gewichts, des schlanken Designs und des praktischen Tragegriffs ist der standfeste Stehlüfter schnell und fast überall einsatzbereit. Mithilfe der Fernbedienung lässt sich der drehbare Säulenventilator auch bequem vom Schreibtisch oder vom Bett aus steuern – so kommst Du cool durch die heißen Tage. HighlightsGeräuscharmer Turmventilator im modernen DesignTouch-Bedienfeld mit LED-BeleuchtungDrei GeschwindigkeitsstufenDrei verschiedene Windmodi (normal, natürlich, Schlummerfunktion)Einstellbare Dreh- und TimerfunktionGroße Raumtemperatur-AnzeigeStabiler Stand durch breiten FußFernbedienung mit AblagefachPraktischer TransportgriffFarbe: weiß Technische DetailsTotalmaße (ØxH): ca. 31 x 90 cmDurchmesser Turm: ca. 13,5 cmLuftauslass (BxH): ca. 7 x 45 cmDrehbereich: ca. 70°Timer: 1 bis 12 StundenGeräuschpegel: < 50 dBLeistung: 40 WSpannung: 220 – 240 VFrequenz: 50 Hz / 60 HzKabellänge: ca. 140 cmGewicht: ca. 3,2 kgMaterial: ABS-Kunststoff, Kupfer, Stahl LieferumfangTurmventilator mit FernbedienungBedienungsanleitung HinweisHinweis auf Batteriegesetz (§ 18 BattG)Informationen zu BatterienDie nachfolgenden Hinweise richten sich an Kunden, die von uns gelieferte wiederaufladbare oder nicht wiederaufladbare Batterien bzw. Akkumulatoren (Batterien) oder Produkte nutzen, die Batterien enthalten oder mit solchen ausgeliefert werden. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien sowie Deiner eigenen Sicherheit und Gesundheit.1. Hinweise zur Entsorgung bzw. Rückgabe von BatterienAltbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertbar sind. Durch die getrennte Sammlung von alten Batterien soll die ordnungsgemäße Verwertung ermöglicht sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.Besitzer von Altbatterien haben diese daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Endnutzer von Batterien sind vielmehr gesetzlich verpflichtet, alte Batterien zurückzugeben.Du kannst Batterien nach Gebrauch bei einer geeigneten Sammel- bzw. Rücknahmestelle abgeben, die im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und/oder Batterie-Hersteller bzw. Fachhändler eingerichteten Sammel- oder Rücknahmesysteme zur Verfügung steht. Du kannst Batterien aber auch unentgeltlich an uns zurückgeben.Wiederaufladbare Batterien bzw. Akkus dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgegeben oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Um bei nicht vollständig entladenen Batterien Kurzschlüsse zu vermeiden, sollten die Pole mit geeignetem Isolierband abgeklebt werden.2. Hinweise zur Bedeutung des Symbols nach § 17 Abs.1 und der Zeichen nach § 17 Abs.3 BattGAnhand des Symbols aus der Anlage zu § 17 BattG können Besitzer Batterien erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen und zurück- bzw. abzugeben sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Batterien stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.Hinweis auf ElektroGInformationen zu Elektro- und Elektronik(alt)gerätenDie nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit.1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroGBesitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den